Die Detektei NRW Detektei setzt den geschulten Detektiv, Privatdetektiv oder Privatermittler in Ihrem Eherecht-Fall bzw. Familienrecht-Fall versiert ein, um so durch Ermittlungen / Recherchen ggf. mit oder ohne Beobachtung / Observation Ihren Verdacht im Hinblick auf ehewidriges Vergehen - untreue Partner - gerichtsverwertbar zu beweisen. Hierbei berücksichtigt der Detektiv als Privatdetektiv und Privatermittler während der Beobachtung / Observation den Verdacht auf Untreue, bezüglich in Frage gestellter Versorgungsansprüche im Unterhaltsrecht, aber auch in Sachen Sorgerecht, um so zu beweisen, dass die durch begleitende Recherchen / Ermittlungen zu Tage geförderten Ergebnisse die Erkenntnisse der Beobachtung / Observation bestätigen. Ein weiteres Detektiv-Einsatzfeld der Detektei NRW die ihre Privatdetektive und Privatermittler in Bezug auf Eherecht und Familienrecht, Unterhaltsrecht und Sorgerecht bezüglich Verdacht, Ermittlung / Recherche und Beobachtung / Observation eigens geschult hat, ist, nicht nur im Vaterschaftsprozess, gerichtsverwertbar zu beweisen, sondern auch im Falle der Kindesentführung die Kindesrückführung erfolgreich durchzuführen Auftragsannahme täglich auch an Sonn und Feiertagen von 8-21 Uhr
Alle Preise zzgl. der gesetzl. MwSt. Preisliste gültig ab 01.06.2010
|
|